Winterkodex Vorarlberg
Sicherheitsmaßnahmen für Ihren Winterurlaub
In den herausfordernden Zeiten hat Gesundheit oberste Priorität. Mit dem Winterkodex Vorarlberg bündelt das Land und die touristischen Akteure Kräfte und Maßnahmen, um Ihnen einen sorglosen und vor allem sicheren Urlaub zu ermöglichen. Ob in den öffentlichen Verkehrsmitteln, der Bergbahngondel, Skischule, dem Sportgeschäft oder der Unterkunft, mit den umfassenden Sicherheitsmaßnahmen sind Sie bei uns gut aufgehoben.
Erfahren Sie mehr über den Winterkodex Vorarlberg und wie wir Ihnen einen sicheren, sorgenfreien Urlaub ermöglichen
Sichere Betriebe
Hohe Sicherheitsstandards schützen unsere Gäste wie auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Ein eigener Covid-19-Beauftrager dient auch als Ansprechpartner für unsere Gäste, Mitarbeitende sowie die Behörden.
- Wir verfügen über ein Präventions- und Hygienekonzept, das konsequent umgesetzt wird.
- Unsere Mitarbeitenden werden vor Saisonbeginn zu Sicherheits- und Hygieneregeln geschult.
- In unserem Haus werden durchgängige Mitarbeiter-Testungen durchgeführt: ein PCR-Test vor erstem Dienstantritt, wöchentliche Corona-Testungen sowie tägliche Temperaturmessung vor Dienstbeginn.
- Das kostenlose PCR-Testprogramm wurde ausgeweitet auf Privatzimmervermieter, Gastronomie, Camping, Jugendherbergen, Skilehrer/innen und Bergführer/innen.
- Das Land fördert Initialtestungen bei Mitarbeitenden von Seilbahnbetrieben, Sporthandel und Taxiunternehmen zu Beginn der Saison in den Destinationen.
Gesunder Gast
Die Gesundheit unserer Gäste steht für uns im Mittelpunkt.
- Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht. Dies gilt unter anderem für alle Mitarbeitenden mit Kundenkontakt und in definierten Bereichen auch für unsere Gäste.
- In der Unterkunft können Gäste jederzeit und kontaktlos ihre Körpertemperatur messen.
- Im Urlaubsort beziehungsweise in der Region werden Testmöglichkeiten angeboten (kostenpflichtig).
- Gastronomiebetriebe sind zur Gästeregistrierung verpflichtet. Eine landesweite digitale und für den Gast einfache Contact Tracing-Lösung wird allen touristischen Betrieben von Land und den Destinationen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Starke Destinationen
Mit vereinten Kräften setzten wir das Maßnahmenpaket für eine erfolgreiche Wintersaison um.
- Über die gesamte Wintersaison gilt eine kostenlose Covid-19-Gästestornoversicherung.
- Als Corona-Frühwarnsystem soll in den Urlaubsdestinationen ein Abwasser-Monitoring eingeführt werden. Vorarlberg beteiligt sich hier an einem österreichweiten wissenschaftlichen Projekt.
- Ein Tourismus-Stab mit Vertreter/innen aus Politik, Tourismus, Behörden und Gesundheitswesen auf Landesebene sowie Corona Task-Forces in den Destinationen gewährleisten eine rasche und landesweite Koordination.
Entspannt Buchen
Damit Sie mit gutem Gefühl Ihren Winterurlaub planen und buchen können, bietet das Land Vorarlberg für sämtliche Gäste-Buchungen in der Wintersaison 2020/21 eine Covid-19-Stornoversicherung. Diese gilt automatisch für alle bestehenden und zukünftigen Buchungen in der Wintersaison 2020/21. Es ist keine Handlung seitens des Gastes oder Betriebes notwendig, damit der Versicherungsschutz Gültigkeit hat.
Das bedeutet für Sie:
Ihr Urlaub ist sowohl im Krankheitsfall und auch bei behördlich angeordneter Quarantäne bei Ihnen und Ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt versichert.
Erfahren Sie hier die Details zur kostenlosen Covid19-Stornoversicherung
Die Covid-19-Stornoversicherung im Überblick:
- Kostenlose Covid-19-Stornoversicherung für alle Gäste-Buchungen in der Wintersaison 2020/21 in allen Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg, die Ortstaxe abführen.
- gilt für alle Buchungen – auch für jene, die bereits erfolgt sind
- Versicherungsfall: Covid-19-Erkrankung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne bei den Gästen oder ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt
- Nachweis: Buchungsbestätigung, Stornorechnung inklusive Stornostaffelübersicht sowie behördliche/ärztliche Bestätigung der Erkrankung an Covid-19 oder behördlicher Quarantänebescheid
- Versicherungssumme: bis zu 3.000 Euro pro Gast für Nächtigung- und Verpflegungskosten (Bsp. vierköpfige Familie: bis zu 4 x 3.000 Euro = 12.000 Euro)
- Garantierte Kostenrückerstattung bei Covid-19-Erkrankung oder Quarantäne unabhängig vom Verlauf der Pandemie
- Allianz Travel: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten / allgemeine Versicherungsbedingungen
Was muss ich tun, wenn ich die Covid-19-Stornoversicherung für Vorarlberg in Anspruch nehmen will?
Folgende Unterlagen sind von der versicherten Person (Gast) an die Versicherung zu übermitteln:
- Buchungsbestätigung
- Stornorechnung des Beherbergungsbetriebes inklusive Stornostaffelübersicht
- behördliche/ärztliche Bestätigung der Erkrankung an Covid-19 oder behördlicher Quarantänebescheid
- unterzeichnetes Schadenformular der Allianz Travel (Download)
Tragen Sie jedenfalls folgende Informationen ein: Kontaktdaten des Antragstellers, Name, Adresse und Geburtsdatum der Teilnehmer, deren Reise storniert wurde, Informationen zu weiteren Reise- und Stornoversicherungen (bspw. Kreditkarte) sowie Kontodaten (IBAN, BIC und Kontoinhaber)
Kontakt: Allianz Travel
Telefonische Hotline Allianz: +43 1 525 03-6851
Email Schadeneinreichung Allianz: claims.at@allianz.com
Allg. Rückfragen Allianz: service.at@allianz.com
Was umfasst die Covid-19-Stornoversicherung?
Die Versicherung leistet vollen Ersatz bei Stornierungen vor dem Reiseantritt. Sie gilt für den Fall einer Covid-19-Erkrankung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne bei den Gästen oder ihren Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt. Voraussetzung ist lediglich eine Stornorechnung der Unterkunft sowie ein positiver Covid-19-Test oder ein Quarantänebescheid.
Ersetzt werden die Stornokosten des Beherbergungsbetriebs für Nächtigung und Verpflegung oder für die gebuchte Pauschale für den Zeitraum von 1.11.2020 bis 31.5.2021. Pro Person werden bis zu 3000 Euro rückerstattet, für eine vierköpfige Familie also zum Beispiel bis zu 12.000 Euro.
Was umfasst die Versicherung nicht?
Bei Stornierungen wegen steigender Covid-19-Infektionszahlen in Vorarlberg oder Reisewarnungen für Vorarlberg sowie bei einer Erkrankung direkt am Urlaubsort gelten die Stornobedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebs. Dasselbe gilt, wenn am Urlaubsort zum Beispiel ein Skigebiet ganz oder teilweise geschlossen werden muss.
Wenn der Beherbergungsbetrieb selbst geschlossen wird, gilt das in der Regel als Rücktritt des Betriebs vom Beherbergungsvertrag. Deshalb fallen normalerweise keine Stornokosten an. Die Covid-19-Stornoversicherung deckt diesen Fall nicht ab.
Ab wann gilt die Covid-19-Stornoversicherung für Vorarlberg?
Die Versicherung gilt für alle Buchungen in Beherbergungsbetrieben mit einem Aufenthalt zwischen 1.11.2020 und 31.5.2021. Wer also bereits in den vergangenen Wochen und Monaten seinen Aufenthalt in Vorarlberg gebucht hat, profitiert ebenfalls von der Versicherung.
Sind wirklich alle Gäste in Vorarlberg abgesichert?
Ja, und Sie müssen nichts tun, um den Versicherungsschutz zu genießen. Alle Gäste von Ortstaxe abführenden sowie bei der Gemeinde registrierten Beherbergungsbetrieben in Vorarlberg mit Buchung in der Wintersaison 2020/21 sind automatisch geschützt. Das umfasst alle gewerblichen und privaten Anbieter von Unterkünften, unter anderem Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Vermietungen von Privatzimmern, Urlaub am Bauernhof, Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser.
Ist die Gültigkeit der Stornoversicherung abhängig von der Buchungsplattform?
Nein, die Covid-19-Stornoversicherung gilt unabhängig davon, wo bzw. über welchen Buchungskanal Sie Ihre Buchung getätigt haben (Online-Buchungsportale, Reisebüros oder Reiseveranstalter). Voraussetzung ist lediglich, dass der gebuchte Beherbergungsbetrieb Ortstaxe abführt und/oder bei der Gemeinde registriert ist.
Gilt die Versicherung für alle Personen einer Gruppen-Buchung, wenn diese nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen oder zur Familie gehören?
Bei einer Gruppenreise deckt die Versicherung die Stornokosten für die Personen, die einen Quarantänebescheid/positiven Covid-19-Test vorweisen können. Es ist nicht die gesamte Gruppe versichert, wenn z.B. eine Person ausfällt. Ähnlich ist es bei Personen auf derselben Buchungsbestätigung. Wenn z.B. 2 Familien auf Urlaub fahren und gemeinsam jeweils 1 Appartement gebucht haben und in einer Familie gibt es einen positiven Fall (bzw. Quarantänebescheide), übernimmt die Versicherung die Stornokosten für diese Familie. Nicht aber für die andere Familie, da sie ja ihren Urlaub antreten kann (es liegt kein positiver Test bzw. Quarantänebescheid vor).
Ich habe bereits eine andere Stornoversicherung, zum Beispiel über die Kreditkarte. Was nützt mir die Covid-19-Stornoversicherung?
Herkömmliche Stornoversicherungen decken Pandemien oftmals nicht oder nur unter Vorbehalt ab. Die Stornoversicherung für Vorarlberg garantiert hingegen die Kostenrückerstattung bei Krankheit oder Quarantäne unabhängig vom Verlauf der Pandemie. Ihre bestehende Stornoversicherung schützt Sie gegen die anfallenden Stornokosten bei sonstigen Erkrankungen und Unfällen. Sollten Sie weitere, ergänzende Versicherungen wünschen wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherung.